HanseMerkur A100, PS3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, PS3, Z80 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A100, PS3, Z80 AW gehört zur alten Welt und bietet Versicherten einen vollständigen Krankenversicherungsschutz ohne Selbstbehalt. Hervorzuheben sind die GOÄ-Höchstsätze im ambulanten Bereich (bis 3,5-fach), die umfassenden Leistungen für zahnärztliche Behandlung (80%) und Zahnersatz (60%) sowie die psychotherapeutischen Leistungen mit bis zu 25 Sitzungen pro Kalenderjahr. Sehhilfen werden bis zu 350 DM alle zwei Jahre erstattet, Naturheilverfahren sind mitversichert, und Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen gemäß RKI sind abgedeckt.
Als geschlossener Tarif ist der A100 nicht mehr für externe Neukunden verfügbar, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinde führt jedoch zu einer verschärften Beitragsentwicklung, die typisch für ältere, geschlossene Tarife ist. In vielen Fällen lässt sich durch einen Tarifwechsel zu aktuellen Tarifen mit besserer Altersstruktur eine Beitragsstabilisierung erreichen, wobei gleichwertige oder in manchen Fällen sogar verbesserte Leistungen erhalten bleiben können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Tarifoptionen bei Ihrem HanseMerkur PKV-Tarif Ersparnisse und optimierte Leistungen bieten.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




