HanseMerkur A100, PS3, ZA100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, PS3, ZA100 AW im Überblick
Geschlossener Bisex-Tarif der HanseMerkur aus der alten Welt mit vollständigem Leistungsschutz: Der A100, PS3, ZA100 AW bietet Versicherten die Erstattung ambulanter ärztlicher Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre Regelleistungen sowie Belegarztbehandlung mit identischen Höchstsatzbegrenzungen. Besonders attraktiv ist die zahnärztliche Versorgung mit 100% Erstattung für Zahnbehandlung und 80% für Zahnersatz bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Obendrein profitieren Versicherte von der Absicherung ohne Selbstbehalt.
Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Die Risikogemeinschaft wird damit kleiner und älter, was typischerweise zu höheren Beitragsanpassungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen eine Lösung sein: Versicherte können auf günstigere Tarife mit tendenziell besserer Altersstruktur und moderaterem Beitragstrend wechseln, und in der Regel werden bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den HanseMerkur PKV-Tarif im Kontext Ihrer persönlichen Situation und zeigt auf, welche internen Wechselmöglichkeiten zu Beitragsstabilität führen können.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZA100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
ZA100: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max:
- 1.230,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.460,-EUR im 3.-4.Versicherungsjahr
- 5.120,-EUR im 5.-6.Versicherungsjahr.
ZA100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.




