HanseMerkur A100, PS3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur A100, PS3, ZV AW
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A100, PS3, ZV AW aus der alten Tarifwelt ist ein Bestandstarif ohne Selbstbeteiligung. Ambulant erstattet er bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Leistungen und bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen. Stationär übernimmt das PS3-Modul Regel- und Belegarztleistungen ebenfalls zu diesen Höchstsätzen. Das ZV-Dentalmodul deckt Zahnersatz bis 60% ab (mit Bonussystem bis max. 60% bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen) und ist auf 40.000 DM pro Versicherungsjahr begrenzt. Besonderheit: 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr sind enthalten.
Als geschlossener Altvertrag nimmt dieser Tarif keine neuen, externen Kunden auf, was die Risikogemeinschaft zunehmend schrumpfen lässt. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in günstigere oder gleichwertige HanseMerkur-Tarife der neuen Tarifwelt wechseln. Solche Wechsel ermöglichen in vielen Fällen eine Beitragsstabilisierung, ohne dass eine vollständige Neuberechnung aller Leistungen erforderlich ist. Älter werdende Kollektive wie dieses führen typischerweise zu deutlich überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob ein Wechsel innerhalb der HanseMerkur PKV-Tarife für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




