HanseMerkur A2, P2E, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur A2, P2E, P3, Z100 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A2, P2E, P3, Z100 AW der HanseMerkur-Versicherung verbindet eine umfassende medizinische Absicherung mit der Flexibilität, die viele langjährige Versicherte schätzen. Mit einem Selbstbehalt von 200 Euro pro Versicherungsjahr, bis zu 3,5-fach GOÄ-Sätzen für ärztliche Leistungen, 80 Prozent Zahnersatzerstattung ohne Summenbegrenzung und maximal 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr bietet dieser Tarif eine solide Grundversorgung. Das Zweibettzimmer und die Privatarztbehandlung im stationären Bereich, kombiniert mit 100 Prozent Prophylaxe und Zahnbehandlung, richten sich an Versicherte, die Wert auf hochwertige medizinische Versorgung und finanzielle Planungssicherheit legen.
Als geschlossener Tarif ist dieser Plan nicht mehr für Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte der HanseMerkur können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen Tarif-Optionen des Versicherers in Betracht ziehen. Da die Risikogemeinschaft schrumpft, können Beitragssteigerungen in geschlossenen Tarifen überproportional ausfallen. Ein Wechsel zu einem offenen oder günstigeren internen Tarif ist in vielen Fällen mit der Übernahme bestehender Altersrückstellungen möglich, ohne dass eine umfassende neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme Ihrer Altersrückstellungen realisierbar ist, prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif speziell durch.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




