HanseMerkur A2, P2E, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A2, P2E, P3, Z80 AW: Tarif und Wechseloptionen
Der geschlossene Bisex-Tarif A2, P2E, P3, Z80 AW der HanseMerkur kombiniert umfassende ambulante Leistungen mit moderater Zahnersatzquote. Die ambulante Versorgung orientiert sich an den GOÄ-Höchstsätzen, mit bis zu 3,5-fachen ärztlichen Leistungen, 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen-Zuschuss alle zwei Jahre. Stationär ist Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer enthalten, und die Zahnversicherung deckt 80 % Zahnbehandlung sowie 60 % Zahnersatz ohne Summenbegrenzung ab. Der Selbstbehalt von 200 Euro pro Jahr begrenzt das Kostenrisiko im überschaubaren Rahmen.
Als geschlossener Tarif ist dieser Bestandstarif für Neukunden nicht mehr zugänglich; bestehende Versicherte der HanseMerkur können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG optimieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt häufig zu Beitragserhöhungen. Ein Wechsel zu einem neueren Tarif mit stabilerer Altersstruktur kann in vielen Fällen die Prämienentwicklung bremsen und gleichwertige oder bessere Leistungen sichern, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihr persönliches Optimierungspotenzial: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft alle verfügbaren HanseMerkur-PKV-Tarifoptionen für Sie und zeigt, wo Sie angesichts steigender Beiträge wirklich sparen können.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




