HanseMerkur A2, P2E, P3, ZA100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A2, P2E, P3, ZA100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A2, P2E, P3, ZA100 gehört zur Alten Welt und richtet sich primär an bestehende Versicherte des Unternehmens. Die Modultarife decken ambulante Leistungen mit bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ, stationäre Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und umfangreiche Zahnversorgung mit 80 Prozent Zahnersatz ab. Mit einem Selbstbehalt von 200 Euro und zusätzlichen Leistungen wie 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr sowie Sehhilfen stellt dieser Tarif für langjährig Versicherte eine interessante Optimierungsoption dar.
Geschlossene Tarife wie dieser profitieren davon, dass bestehende Versicherte nach einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG in den gleichen Versicherer wechseln können. In vielen Fällen ermöglicht dies eine Anpassung an veränderte Lebenssituationen, während die Altersrückstellungen häufig teilweise oder vollständig übernommen werden. Ein schrumpfendes Versichertenkollektiv kann zwar zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen, doch bietet ein Tarifwechsel innerhalb des Hauses oft neue Sparpotenziale.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob für Sie als HanseMerkur-Versicherter ein Wechsel sinnvoll ist und welche HanseMerkur PKV-Tarife besser zu Ihren Bedürfnissen passen.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZA100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
ZA100: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max:
- 1.230,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.460,-EUR im 3.-4.Versicherungsjahr
- 5.120,-EUR im 5.-6.Versicherungsjahr.
ZA100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.




