HanseMerkur A2, P2E, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: HanseMerkur A2, P2E, P3, ZV AW
Der HanseMerkur A2, P2E, P3, ZV AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt mit umfassenden ärztlichen Leistungen bis zur GOÄ Höchstsatzgrenze. Der Tarif kombiniert ambulante Behandlung (A2) mit stationärer Privatarztbehandlung (P3, P2E) im Zweibettzimmer sowie eine Zahnversicherung (ZV) mit bis zu 60 Prozent Erstattung für Zahnersatz. Ein Selbstbehalt von 200 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt die Beitragslast, während erweiterte Leistungen wie bis zu 25 jährliche Psychotherapie-Sitzungen und Sehhilfen alle zwei Jahre die medizinische Rundumversorgung abrunden.
Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif für Neukunden nicht mehr zugänglich, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin zu günstiger bewerteten Alternativen wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv dieses älteren Tarifs führt tendenziell zu spürbaren Beitragserhöhungen, was einen Wechsel häufig attraktiv macht. In vielen Fällen lassen sich dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen mit moderateren Prämien realisieren, ohne dass eine vollständige erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche Wechseloptionen für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die Chancen für Sie persönlich.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




