HanseMerkur A2, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A2, P3, Z100 AW im Detail
HanseMerkur A2, P3, Z100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Versicherten mit Selbstbehalt 200 Euro und Mehrbettzimmer eine solide Grundversorgung bietet. Die ambulante Versorgung (A2) erstattet bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Sätzen, Psychotherapie ist mit bis zu 25 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt, und alternative Medizin wird in anerkanntem Umfang erstattet. Im stationären Bereich (P3) beschränkt sich die Unterbringung auf Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, allerdings mit bis zu den Höchstsätzen für Belegarztleistungen. Die Zahnversorgung (Z100) zeigt eine Besonderheit: 100% Erstattung für Zahnbehandlung und Prophylaxe, dazu 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung.
Als geschlossener Tarif ist der HanseMerkur A2, P3, Z100 AW für externe Neukunden nicht mehr zugänglich, doch bestehende HanseMerkur-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG aus diesem Tarif in aktuelle, offene Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, was einen Wechsel zu moderneren Tarifen häufig sinnvoll macht. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen bei einem Wechsel übernommen, wodurch sich bessere Leistungen oft auch zu moderateren Prämien realisieren lassen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob und unter welchen Bedingungen ein HanseMerkur PKV-Tarif-Wechsel zu Ihrem Vorteil ist.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




