HanseMerkur A2, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A2, P3, Z80 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif A2, P3, Z80 AW der HanseMerkur gehört zur älteren Tarifgeneration und verbindet solide ambulante Versorgung mit gezielten stationären und zahnärztlichen Leistungen. Mit einem Selbstbehalt von 200 EUR pro Versicherungsjahr, GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) und 25 Psychotherapie-Sitzungen jährlich bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Leistungsspektrum. Die Zahnversicherung erstattet 80% für Behandlung und Prophylaxe sowie 60% für Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung, was ihn für zahnmedizinische Belange attraktiv macht.
Als geschlossener Tarif profitiert der A2, P3, Z80 AW nicht mehr von neu eintretenden externen Kunden; seine Versichertengemeinschaft schrumpft allmählich. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die sinkende Risikogemeinschaft die Kosten auf weniger Schultern verteilt. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur eröffnet sich jedoch eine Tarifwechsel-Möglichkeit nach §204 VVG, die in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien und oft sogar zu gleichen oder besseren Leistungen führt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche HanseMerkur-PKV-Tarif-Alternativen für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind und wie Sie optimieren können.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




