HanseMerkur A2, P3, ZA50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A2, P3, ZA50 AW im Detail
HanseMerkur A2, P3, ZA50 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der ambulante Leistungen nach GOÄ-Höchstsätzen bis 3,5-fach erstattet und stationäre Regelbehandlung abdeckt. Mit einem Selbstbehalt von 200 Euro pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmer-Versorgung richtet sich dieser Tarif an Bestandsversicherte, die umfassende Leistungen bei moderaten Zusatzkosten suchen. Das Highlight: Der Zahnersatztarif ZA50 kombiniert Zahnbehandlung, Implantate und Zahnersatz bis zu einer jährlichen Obergrenze von 5.200 Euro im 5. und 6. Versicherungsjahr.
Als geschlossener Tarif profitiert dieser Bestandstarif von Versicherten, die eine langfristige Perspektive haben. Jedoch führt die schrumpfende Risikogemeinschaft typischerweise zu Beitragserhöhungen, die über dem allgemeinen Kostendruck liegen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif derselben Versicherung kann in vielen Fällen Beiträge senken und Altersrückstellungen wahren, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird - allerdings muss dies im Einzelfall geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die beste Lösung für den HanseMerkur PKV-Tarif zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berät Sie persönlich.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




