HanseMerkur A2, PKE, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A2, PKE, P3, Z100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A2, PKE, P3, Z100 AW gehört zur alten Welt und verbindet umfangreiche Leistungen mit moderatem Selbstbehalt. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 200 Euro, Einbettzimmer-Anspruch, Privatarztbehandlung und bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen sichert dieser Tarif eine hochwertige medizinische Versorgung. In der Zahnmedizin deckt das Z100-Modul 100% der Behandlung und 80% des Zahnersatzes ab, ohne jährliche Summenbegrenzung.
Als geschlossener Tarif steht der HanseMerkur A2, PKE, P3, Z100 AW nicht mehr für externe Neukunden zur Verfügung. Allerdings können Versicherte desselben Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen oder andere Tarife wechseln und in vielen Fällen von besseren Bedingungen profitieren, ohne dabei ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Die schrumpfende Versichertenbasis geschlossener Tarife führt jedoch häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Alternativen beim HanseMerkur PKV-Tarif verfügbar sind.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




