HanseMerkur A2, PKE, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A2, PKE, P3, Z80 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A2, PKE, P3, Z80 AW der HanseMerkur richtet sich an Bestandsversicherte, die von einem etablierten, kostenstabilen Leistungspaket aus der Alten Welt profitieren möchten. Mit 200 Euro Jahres-Selbstbehalt, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach für Technik, 1,3-fach für Labor) bietet der Tarif eine Premium-Versorgung ohne unnötige Leistungslücken.
Als geschlossener Tarif wächst die Versichertengemeinschaft nicht mehr; die Risikogemeinschaft schrumpft altersbedingt, was langfristig zu erhöhtem Beitragsdruck führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen eine Lösung bieten: Häufig bleiben Altersrückstellungen teilweise oder vollständig erhalten, und niedrigere Beitragsstufen werden zugänglich, ohne dass bereits bezahlte Reserven verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart konkrete Sparpotenziale bei Ihrem HanseMerkur PKV-Tarif und zeigt auf, welche günstiger eingestuften Tarife gleichwertige oder bessere Leistungen bieten.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




