HanseMerkur A2, PKE, P3, ZA50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur A2, PKE, P3, ZA50 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A2, PKE, P3, ZA50 AW der HanseMerkur kombiniert umfassende Leistungen mit dem stabilen Prämienrahmen der älteren Tarifgeneration. Die Risikogemeinschaft bietet ambulante Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, bis zu 25 jährliche Psychotherapie-Sitzungen und zahnmedizinische Leistungen mit gestaffelten Höchstgrenzen bis 5.200 Euro im sechsten Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt von 200 Euro pro Jahr bietet eine maßvolle Kostenbeteiligung ohne drastische Reduktion der Prämie.
Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht in vielen Fällen, die Prämienentwicklung zu bremsen, während bestehende Altersrückstellungen häufig übernommen werden können. Geschlossene Tarife wie dieser profitieren von einer schrumpfenden, älter werdenden Risikogemeinschaft, was sich tendenziell in höheren Beitragsanpassungen widerspiegelt - ein häufiger Grund für Bestandsversicherte, einen optimierten Wechsel zu prüfen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche HanseMerkur PKV-Tarife Ihre individuelle Situation besser abdecken könnten.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




