HanseMerkur A2, PKE, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: HanseMerkur A2, PKE, P3, ZV AW
Geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG. Der HanseMerkur A2, PKE, P3, ZV AW richtet sich an Bestandsversicherte desselben Versicherers und bietet ambulante Höchstsätze bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationäre Privatarztbehandlung im Einbettzimmer und Zahnersatzleistungen bis 60% nach Erfüllung der Vorsorgepflicht. Mit 200 Euro jährlichem Selbstbehalt und umfassenden Zusatzleistungen wie Psychotherapie (25 Sitzungen pro Jahr) und Naturheilverfahren kombiniert dieser Tarif ein modernes Leistungsprofil mit der bewährten Alten-Welt-Struktur.
Als geschlossener Tarif ist dieser vorliegend nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch Bestandsversicherte desselben Versicherers können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen optimierten Tarif wechseln. Geschlossene Tarife der Alten Welt sind typischerweise mit schrumpfenden Versichertenkollektiven konfrontiert, was sich auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Ein Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen zu reduzierten Prämien oder besseren Leistungen führen und ist daher eine Option, die gerade bei Beitragserhöhungen ernsthaft geprüft werden sollte.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob und wie ein Wechsel zu einem günstigeren oder leistungsgerechteren Tarif innerhalb Ihrer HanseMerkur PKV machbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren aktuellen HanseMerkur PKV-Tarif und eröffnet konkrete Optimierungswege.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




