HanseMerkur A2, PS1, PS3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur A2, PS1, PS3, Z80 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif der HanseMerkur mit den Komponenten A2, PS1, PS3 und Z80 (Alte Welt) verbindet solide ambulante und stationäre Versorgung mit hochwertiger Zahnabsicherung. Selbstbehalt 200 Euro pro Versicherungsjahr, Erstattung ambulant bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen, stationär als Privatpatient auch über die Höchstsätze hinaus, bis zu 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Zahnersatz wird mit 60% erstattet, Zahnbehandlung mit 80%, ohne jährliche Summenbegrenzung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur ist auch aus geschlossenen Bestandstarifen heraus eine bewährte Möglichkeit. Bei schrumpfenden Versichertenkollektiven alter, nicht mehr aktiv beworbener Tarife steigen die Beitragssätze oft deutlich. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu neueren Tarifgenerationen Prämien senken und gleichwertige oder sogar bessere Leistungen erhalten, ohne dass die bereits gesammelten Altersrückstellungen verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann prüfen, ob für Sie als HanseMerkur-Versicherter ein optimierter Tarif verfügbar ist.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3+PS1: Privatarztbehandlung.
PS3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PS3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




