HanseMerkur A2, PS2, PS3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A2, PS2, PS3, Z100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A2, PS2, PS3, Z100 AW stammt aus der alten Welt und bietet eine vollständige Absicherung auf Basis der GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach). Mit einem Selbstbehalt von 200 EUR pro Versicherungsjahr, Einbettzimmeroption im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und einer Zahnersatzquote von 80% ohne Summenbegrenzung positioniert sich dieser Tarif als umfassende Premiumversicherung für Bestandskunden, die Wert auf maximale Leistungen legen.
Für Versicherte in diesem Tarif ergeben sich durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig attraktive Optimierungschancen. Da das Tarifkollektiv schrumpft und die Beitragsentwicklung bei geschlossenen Tarifen tendenziell dynamischer ausfällt, kann ein Wechsel zu einem moderneren oder günstiger kalkulierten Tarif innerhalb der HanseMerkur in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien bei vergleichbaren oder sogar besseren Leistungen führen. Die Altersrückstellungen werden häufig übernommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung nur im Einzelfall erforderlich sein kann.
Die kostenlose PKV-Tarifanalyse unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif auf und hilft, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3+PS2: Privatarztbehandlung.
PS3+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




