HanseMerkur A2, PS2, PS3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A2, PS2, PS3, ZV AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A2, PS2, PS3, ZV AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG kombiniert Leistungen auf Höchstsatzniveau mit moderater Kostenbeteiligung. Mit einem Selbstbehalt von 200 EUR pro Versicherungsjahr, Erstattung ambulanter Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ und stationärer Privatarztbehandlung bietet dieser Tarif eine solide Absicherung im Doppelzimmer. Die Zahnversicherung deckt bis 60% der Kosten, wobei durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen eine Erhöhung bis 60% möglich ist.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte der HanseMerkur eine Möglichkeit darstellen, in einen günstigeren Tarif zu wechseln und in vielen Fällen die Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitzunehmen. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft, verschärft sich die Beitragsentwicklung tendenziell stärker als in offenen Tarifen. Eine Überprüfung der verfügbaren Alternativen lohnt sich daher regelmäßig, um Sparpotenziale zu nutzen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten im HanseMerkur PKV-Tarif konkret verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm ermittelt schnell, ob und wie ein Wechsel Ihre Situation verbessern kann.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3+PS2: Privatarztbehandlung.
PS3+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




