HanseMerkur A2, PS3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A2, PS3, Z100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif A2, PS3, Z100 AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG ist ein etablierter Bestandstarif der alten Welt mit moderatem Selbstbehalt von 200 Euro pro Versicherungsjahr. Ambulant erstattet der Tarif bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationär werden Regelleistungen und Belegarztbehandlungen bis 3,5-fach GOÄ übernommen. Beim Zahnarzt leistet die Z100 ohne jegliche Summenbegrenzung und erstattet Zahnbehandlung mit 100 Prozent sowie Zahnersatz mit 80 Prozent. Psychotherapie ist mit bis zu 25 Sitzungen jährlich und Naturheilverfahren sind mitversichert.
Als interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur bleibt dieser Tarif für Bestandsversicherte eine Handlungsoption, um Prämiensteigerungen zu adressieren. Die geschlossene Risikogemeinschaft führt typischerweise zu höheren Beitragsanpassungen; allerdings können häufig Wechsel in günstigere HanseMerkur-Tarife mit ähnlichen oder teilweise besseren Leistungen eine Prämienentlastung bieten, und die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen.
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Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




