HanseMerkur A2, PS3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A2, PS3, Z80 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A2, PS3, Z80 AW gehört zur alten Welt und bietet eine großzügige ambulante Versorgung: Ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zur 2,5-fachen GOÄ, Laborleistungen bis zur 1,3-fachen GOÄ. Die Psychotherapie umfasst maximal 25 Sitzungen pro Kalenderjahr. Im zahnmedizinischen Bereich liegt die Abdeckung bei 80 Prozent für Behandlung und Prophylaxe sowie 60 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne Jahresobergrenzen.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für bestehende HanseMerkur-Versicherte ein Weg sein, Prämien zu senken oder bessere Konditionen zu erreichen. Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist der A2/PS3/Z80 AW in der Regel mit steigendem Beitragsdruck konfrontiert; in vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem jüngeren Tarif kostengünstigere Alternativen realisieren, häufig unter Beibehaltung gleichwertiger Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt auf, welche Optimierungspotenziale im HanseMerkur PKV-Tarif A2/PS3/Z80 für Ihre individuelle Situation bestehen.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A2: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A2: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




