HanseMerkur A3, P2E, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A3, P2E, P3, Z100 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A3, P2E, P3, Z100 AW gehört zur alten Welt und ist nicht mehr für Neukunden verfügbar. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur bietet dieser Tarif eine solide Absicherung mit Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, ein Zweibettzimmer sowie 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne jährliche Begrenzung.
Der Tarif ist durch die schrumpfende Risikogemeinschaft geschlossener Bestände typischerweise erhöhten Beitragsschüben ausgesetzt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen und die Altersrückstellungen häufig erhalten. Welche Alternativtarife für die individuelle Situation passen und ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Wechseloptionen realistisch sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, ob ein Wechsel im HanseMerkur PKV-Tarif sinnvoll ist.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




