HanseMerkur A3, P2E, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A3, P2E, P3, Z80 AW im Detail
Der HanseMerkur A3, P2E, P3, Z80 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Versicherte mit einem umfassenden Leistungsprofil ausstattet. Die ambulante Behandlung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Der jährliche Selbstbehalt von 700 Euro wird durch breite Leistungsabdeckung kompensiert: Zahnbehandlung ist zu 80 Prozent, Zahnersatz zu 60 Prozent abgedeckt, 25 Psychotherapie-Sitzungen jährlich sind enthalten, und die Sehhilfen-Erstattung beträgt bis zu 350 DM alle zwei Jahre plus Kostenbeteiligung.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Bestandsversicherten des Hauses HanseMerkur häufig attraktive Optimierungsmöglichkeiten. Geschlossene Tarife wie dieser erleben typischerweise durch das schrumpfende Versichertenkollektiv eine Beitragsbelastung, die stärker ausfällt als bei offenen Neuerwerbs-Tarifen. Tendenziell können Wechsel in verfügbare Tarifoptionen Beiträge senken oder mindestens Leistungsverbesserungen bringen, in vielen Fällen ohne nennenswerte Zuzahlungen bei Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Alternativen im HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre Situation infrage kommen.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




