HanseMerkur A3, P2E, P3, ZA100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A3, P2E, P3, ZA100 AW im Detail
Die HanseMerkur A3, P2E, P3, ZA100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt, der ambulante und stationäre Leistungen mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Zahnversorgung kombiniert. Der Tarif erstattet Ambulant- und Zahnarztleistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen), zahlt 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz, deckt 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr ab, sieht Sehhilfen bis 350 DM alle zwei Jahre vor und bietet Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer bei stationären Fällen.
Die Schließung dieses Tarifs hat Konsequenzen für die Risikogemeinschaft: Der schrumpfende Versichertenbestand führt zu den typischen Kostendruck-Dynamiken alter, geschlossener Tarife - demografische Alterung und fehlender Beitragszufluss junger Versicherter. Viele Bestandsversicherte der HanseMerkur können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu neueren, kostengünstiger gerechenbaren Tarifen wechseln, häufig ohne Leistungsverlust und teilweise mit signifikanten Prämieneinsparungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche HanseMerkur PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation passen und wie viel Sie durch einen optimierten Tarifwechsel sparen können.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZA100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
ZA100: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max:
- 1.230,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.460,-EUR im 3.-4.Versicherungsjahr
- 5.120,-EUR im 5.-6.Versicherungsjahr.
ZA100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.




