HanseMerkur A3, P2E, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur A3, P2E, P3, ZV AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, P2E, P3, ZV der HanseMerkur Krankenversicherung AG kombiniert solide ambulante und stationäre Leistungen mit einem praktizierten Zweibettzimmer-Standard. Mit Selbstbehalt 700 Euro jährlich, GOÄ-Erstattung bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen und Zahnersatz mit anfangs 100% (bis 1.000 DM), danach 40% bietet dieser Tarif der älteren Welt ein etabliertes Leistungsprofil für Versicherte, die eine moderate Kostenbeteiligung mit Zahnschutz kombinieren möchten.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Bestandsversicherten der HanseMerkur eine Optimierungsmöglichkeit: Häufig lassen sich bei einem Wechsel zu verfügbaren Alternativtarifen die Prämie senken und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen erreichen, wobei die bereits angesparten Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden. Die Risikogemeinschaft des geschlossenen Tarifverbunds schrumpft kontinuierlich, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt - ein wesentlicher Grund, warum gerade bei älteren Tarifen ein Wechsel für viele Versicherte wirtschaftlich sinnvoll wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Alternativen im HanseMerkur PKV-Tarif-Portfolio für Ihre individuelle Situation verfügbar sind und wie ein Wechsel konkret aussieht.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




