HanseMerkur A3, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A3, P3, Z100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, P3, Z100 AW der HanseMerkur kombiniert solide Leistungsansprüche mit einem moderaten Selbstbehalt von 700 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung (A3) erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOÄ: 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Stationäre Behandlung (P3) umfasst Regel- und Belegarztleistungen mit derselben GOÄ-Staffelung. Der Zahnbereich (Z100) glänzt mit 100% Erstattung für Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung. Hinzu kommt ein großzügiger Leistungskatalog mit 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen (350 DM alle 2 Jahre, dann 50%) und anerkannten Naturheilverfahren.
Als geschlossener Tarif ist der A3, P3, Z100 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch Bestandsversicherte der HanseMerkur können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln und von seinen Leistungen profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt mittel- bis langfristig tendenziell zu stärkeren Beitragssteigerungen, da weniger junge Versicherte die älteren Kohorten querfinanzieren. Ein Tarifwechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif der HanseMerkur kann in vielen Fällen Beiträge stabilisieren und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die Eignung des HanseMerkur A3, P3, Z100 AW für Ihre Situation zu prüfen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über tiefe Einblicke in die Leistungsstruktur dieses HanseMerkur PKV-Tarifs und kann konkrete Alternativen aufzeigen.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




