HanseMerkur A3, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A3, P3, Z80 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, P3, Z80 AW der HanseMerkur verkörpert ein klassisches Leistungsprofil der Alten Welt: Ambulant erstattet der Tarif bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor), psychotherapeutische Behandlung bis zu 25 Sitzungen pro Kalenderjahr ist enthalten, und auch Naturheilverfahren werden im Umfang der Schulmedizin erstattet. Zahnersatz wird mit 60 Prozent ohne Summenbegrenzung finanziert, wobei Kieferorthopädie ebenfalls enthalten ist. Stationär deckt der Tarif Regelleistungen und Belegarztbehandlung bis zu den Höchstsätzen ab; ein Einbettzimmer ist nicht vorgesehen. Der Selbstbehalt liegt bei 700 Euro pro Versicherungsjahr.
Als geschlossener Tarif ist der A3, P3, Z80 AW nicht mehr für Neukunden zugänglich, das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich und führt zu Beitragsdynamiken, die weit über dem gesamtwirtschaftlichen Trend liegen. Für bestehende Versicherte der HanseMerkur eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG: In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen erhalten bleiben und bessere Prämien erreicht werden, wenn moderne, offene Tarife mit ähnlicher oder überlegener Leistung verfügbar sind.
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Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




