HanseMerkur A3, P3, ZA100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: HanseMerkur A3, P3, ZA100 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, P3, ZA100 AW der HanseMerkur gehört zur älteren Tarifgeneration und steht neuen Kunden nicht mehr offen. Versicherte dieser Tarifkombination profitieren von der Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen), einer soliden zahnärztlichen Abdeckung mit 80% Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie mit gestaffelten Jahresobergrenzen und einem Selbstbehalt von 700 EUR pro Versicherungsjahr.
In vielen Fällen ermöglicht der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur eine deutliche Optimierung, ohne dass der Versicherer wechseln muss. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich; dieser demografische Druck führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Tarifwechsel zu einer jüngeren Tariffamilie kann in vielen Fällen zu reduzierten Prämien und in der Regel zu gleichwertigen oder besseren Leistungen führen, wobei bestehende Altersrückstellungen häufig übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZA100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
ZA100: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max:
- 1.230,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.460,-EUR im 3.-4.Versicherungsjahr
- 5.120,-EUR im 5.-6.Versicherungsjahr.
ZA100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.




