HanseMerkur A3, P3, ZA50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A3, P3, ZA50 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, P3, ZA50 AW der HanseMerkur ist ein Bestandstarif der alten Welt, der Versicherten umfassende ambulante und zahnärztliche Leistungen kombiniert. Mit einem Selbstbehalt von 700 Euro pro Versicherungsjahr und einer Erstattung nach GOÄ Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen) bietet dieser Tarif solide ambulante Abdeckung. Die Zahnversorgung ist vollständig integriert: Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden nach GOZ Höchstsätzen mit gestaffelten Jahresgrenzen von 1.600 bis 5.200 Euro erstattet.
Als geschlossener Tarif ist das Versichertenkollektiv begrenzt und schrumpft kontinuierlich, was typischerweise zu Beitragserhöhungen über dem Durchschnitt führt. Für bestehende Versicherte derselben Versicherung eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in modernere, kostengünstigere Tarife zu wechseln und dabei in vielen Fällen Altersrückstellungen beizubehalten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert maßgeschneiderte Optimierungspotenziale für diese spezifische Tarifkonstellation.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen im HanseMerkur PKV-Tarif-Portfolio auf.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




