HanseMerkur A3, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur A3, P3, ZV AW
Der HanseMerkur A3, P3, ZV AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Versicherte mit bis zu 3,5-facher GOÄ-Bewilligung bei ambulanten ärztlichen Leistungen sowie Belegarztbehandlungen im Krankenhaus versorgt. Der Tarif kombiniert Mehrbettzimmer-Unterbringung mit umfassenden Leistungen: 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, alternative Medizin bis zur Schulmedizin-Höhe, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen gehören zum Leistungsspektrum. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 700 EUR und 60% Zahnersatz-Erstattung positioniert sich dieser Tarif als solides Produkt für etablierte Versicherte mit moderatem Kostenrahmen.
Als geschlossener Tarif ist die HanseMerkur A3, P3, ZV AW nicht mehr für externe Neukunden verfügbar, folgt aber der typischen Dynamik älterer Tarife: Die schrumpfende Versichertengemeinde und demografische Verschiebungen üben Druck auf die Beitragsentwicklung aus. Bestandsversicherte des HanseMerkur-Konzerns können unter Nutzung des internen Tarifwechsels nach §204 VVG jedoch in diesen und andere Tarife wechseln, um in vielen Fällen Beitragssteigerungen zu begegnen und Leistungen neu zu bewerten. Dies macht eine regelmäßige Überprüfung der Tarifwahl gerade für Versicherte in älteren Produkten sinnvoll.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen zu diesem Tarif bei der HanseMerkur für Sie verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann den A3, P3, ZV AW und mögliche Wechseloptionen bewerten und eine Empfehlung ableiten.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




