HanseMerkur A3, PKE, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur A3, PKE, P3, Z100 AW
Geschlossener Bisex-Tarif der HanseMerkur Krankenversicherung AG aus der Alten Welt mit umfassenden Leistungen: Selbstbehalt 700 Euro pro Jahr, ambulante und stationäre Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und 100% Zahnbehandlung ohne Summenbegrenzung. Der Tarif verfügt über Psychotherapie, Sehhilfen, Naturheilverfahren und vollständige Vorsorgedeckung.
Geschlossene Altwelt-Tarife wie dieser profitieren zwar von etablierten Leistungsmerkmalen, sind aber einem schrumpfenden Versichertenkollektiv ausgesetzt. Die Folge sind überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, die einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG besonders attraktiv machen. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem aktuellen Tarif der gleichen HanseMerkur bei Erhalt der Altersrückstellungen gleichwertige oder bessere Leistungen zu deutlich moderateren Prämien.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die optimalen Wechselmöglichkeiten für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif zu identifizieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berät Sie zur Strategie und prüft alle verfügbaren Alternativen bei der HanseMerkur.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




