HanseMerkur A3, PKE, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A3, PKE, P3, Z80 AW im Überblick
Der HanseMerkur A3, PKE, P3, Z80 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Tarifwelt mit einem Selbstbehalt von 700 Euro pro Versicherungsjahr. Das Leistungsprofil kombiniert Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer und eine großzügige Zahnversicherung mit 80 Prozent Erstattung für Zahnbehandlung und 60 Prozent für Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung. Dazu kommen bis zu 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 350 DM alle zwei Jahre und alternative Heilmethoden in vollem Umfang.
Als geschlossener Tarif profitiert dieser Bestandstarif nicht länger von Neukundenzufluss, weshalb das Versichertenkollektiv schrumpft und sich die Beitragsentwicklung typischerweise verschärft. Für bestehende Versicherte bei der HanseMerkur ergibt sich jedoch eine wichtige Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer ermöglicht häufig eine Prämienoptimierung, oft bei Beibehaltung vergleichbarer Leistungen und gelegentlich ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, das Einsparpotenzial für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif konkret zu beziffern und alternative Optionen transparent gegeneinander abzuwägen.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




