HanseMerkur A3, PKE, P3, ZA100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A3, PKE, P3, ZA100 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A3, PKE, P3, ZA100 AW aus der Alten Welt verbindet Premium-Leistungen mit einem 700-Euro-Selbstbehalt. Die ambulante GOÄ-Erstattung reicht bis zum 3,5-fachen Satz, stationär haben Sie Anspruch auf Privatarztbehandlung im Einbettzimmer mit denselben Höchstsätzen. Die Zahnversicherung ZA100 gewährt 100 Prozent für Zahnbehandlung und 80 Prozent für Zahnersatz (bis 5.120 Euro im 5.-6. Versicherungsjahr). Zusätzlich sind 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen (bis 350 DM alle 2 Jahre) und alternative Medizin enthalten.
Interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur ermöglichen Bestandsversicherten häufig, von modernen Alternativtarifen zu profitieren, ohne die schrumpfende Risikogemeinschaft dieses älteren Tarifs mitfinanzieren zu müssen. Da dieser Tarif bereits geschlossen ist, führt die sinkende Versichertenzahl tendenziell zu höheren Beitragsdynamiken - ein klassisches Kostentreiber-Muster für Alttarife. Ein gezielter Wechsel kann langfristig stabilere Beiträge bedeuten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem günstigen HanseMerkur PKV-Tarif für Sie infrage kommt.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZA100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
ZA100: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max:
- 1.230,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.460,-EUR im 3.-4.Versicherungsjahr
- 5.120,-EUR im 5.-6.Versicherungsjahr.
ZA100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.




