HanseMerkur A3, PS1, PS3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A3, PS1, PS3, ZV AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif der HanseMerkur A3, PS1, PS3, ZV AW aus der Alten Welt bietet seinen Bestandsversicherten ambulante Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ, stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung auch über Höchstsätze hinaus, sowie Zahnersatz bis 60% mit Heil- und Kostenplanpflicht. Bei einem Selbstbehalt von 700 Euro pro Jahr kombiniert dieser Tarif umfangreiche Versorgung mit moderater Kostenbeteiligung. Psychotherapie ist mit bis zu 25 Sitzungen pro Jahr, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind in vollem Umfang enthalten.
Die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs ist begrenzt und altert kontinuierlich, was langfristig zu Beitragserhöhungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif beim gleichen Versicherer bietet vielen Versicherten die Chance, Prämien zu senken und dabei gleiche oder bessere Leistungen zu bewahren. Altersrückstellungen können häufig vollständig mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihre Situation sinnvoll sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre HanseMerkur-PKV-Tarife und empfiehlt Ihnen passende Alternativen, falls ein Wechsel lohnenswert ist.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3+PS1: Privatarztbehandlung.
PS3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PS3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




