HanseMerkur A3, PS2, PS3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A3, PS2, PS3, Z100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, PS2, PS3, Z100 AW der HanseMerkur gehört zu jenen wenigen Bestandstarifen aus der alten Welt, die noch aktiv mit Bestandskundschaft gepflegt werden. Mit einem Selbstbehalt von 700 Euro pro Versicherungsjahr und Erstattungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen) positioniert sich dieser Tarif im oberen Leistungssegment. Hinzu kommen 100 % Zahnbehandlung, 80 % Zahnersatz ohne Jahresobergrenze, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und bis zu 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr.
Als geschlossener Tarif steht dieses Tarifbundle Neukunden nicht mehr offen, doch für Bestandsversicherte der HanseMerkur eröffnet sich durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG ein reales Optimierungspotenzial. Häufig können jüngere oder besser verhandelte Tarife ähnliche oder sogar bessere Leistungen mit niedrigeren Beiträgen bieten. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt jedoch oft zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, was den Wechsel umso attraktiver macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, für diesen HanseMerkur PKV-Tarif konkret zu prüfen, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre Situation und zeigt Ihnen verfügbare Alternativtarife auf.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3+PS2: Privatarztbehandlung.
PS3+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




