HanseMerkur A3, PS3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A3, PS3, Z80 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, PS3, Z80 AW der HanseMerkur ist ein Bestandstarif aus der älteren Tarifgeneration und verbindet Leistungen im ambulanten und stationären Bereich mit soliden Zahnleistungen. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach bei ärztlichen Leistungen, 2,5-fach bei technischen Leistungen, 1,3-fach bei Laborleistungen). Psychotherapie ist mit maximal 25 Sitzungen pro Kalenderjahr enthalten, ebenso alternative Medizin und Sehhilfen bis 350 DM alle 2 Jahre. Der Selbstbehalt beträgt jährlich 700 Euro.
Als geschlossener Tarif nimmt die HanseMerkur keine neuen Kunden auf, doch Bestandsversicherte des gleichen Versicherers haben die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur können häufig zu niedrigeren Beiträgen führen und Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten. Geschlossene Tarife wie dieser sehen sich jedoch mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen konfrontiert, insbesondere in der älteren Tarifwelt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Tarifwechsel zu einem HanseMerkur PKV-Tarif mit besseren Konditionen für Sie infrage kommt.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




