HanseMerkur A3, PS3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur A3, PS3, ZV AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, PS3, ZV AW der HanseMerkur stammt aus der Alten Welt und kombiniert ambulante Höchstsätze (bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen) mit einer soliden stationären Versorgung im Mehrbettzimmer. Der 700 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr erfolgt ambulant und stationär. Zahnleistungen erstrecken sich auf 100% bis 1.000 DM jährlich, danach 40%, wobei regelmäßige Zahnvorsorge die Quote bis maximal 60% erhöht. 25 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und Sehhilfen bis 350 DM alle zwei Jahre runden das Leistungsspektrum ab.
Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt ist dieser nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte bei der HanseMerkur haben die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu günstigeren oder besser ausgestatteten Alternativen. Geschlossene Tarife erleben typischerweise eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was Beitragssteigerungen beschleunigt. Gleichzeitig sind solche älteren Tarife in modernen Tarifvergleichen oft weniger bekannt und kosten dadurch häufig weniger als vergleichbare neue Tarife.
Eine individuelle Analyse des Wechselpotenzials durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und in welcher Form ein Tarifwechsel sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft dazu die HanseMerkur PKV-Tarif-Optionen strukturiert durch.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A3: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A3: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




