HanseMerkur AS0, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS0, P3, ZV AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur AS0, P3, ZV AW gehört zur Alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte, die eine solide ambulante und zahnärztliche Versorgung mit moderatem Selbstbehalt suchen. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 120 EUR erstattet dieser Tarif ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Zahnersatz wird mit 60% erstattet (bis 1.000 DM pro Jahr zu 100%, darüber 40%), und durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen lässt sich die Erstattung auf bis zu 60% erhöhen. Stationäre Behandlung erfolgt im Mehrbettzimmer ohne Chefarztleistungen.
Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht mehr von neuen, externen Versicherten, was eine schrumpfende Risikogemeinschaft bedeutet. Für bestehende Versicherte bietet sich jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, der in vielen Fällen zu Prämienersparnissen und gleichwertigen oder besseren Leistungen führen kann. Die Altersrückstellungen werden häufig angerechnet und es ist oft keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch geschlossener Tarife und kann prüfen, welche Alternativen für die individuelle Situation geeignet sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob und wie ein Wechsel zu besseren Konditionen möglich ist. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zum HanseMerkur PKV-Tarif beraten.
Basismerkmale
AS0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS0: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS0: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS0: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS0: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




