HanseMerkur AS0, PKE, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS0, PKE, P3, Z100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AS0, PKE, P3, Z100 AW der HanseMerkur bietet eine hochwertige Absicherung mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und umfassenden Zahnschutz. Mit einem Selbstbehalt von 120 Euro jährlich, vollständiger Zahnbehandlung und 80 Prozent Zahnersatz ohne Jahresobergrenze kombiniert dieser Tarif modernes Versorgungsniveau mit klassischer Struktur aus der alten Welt.
Als geschlossener Tarif aus der alten Welt unterliegt das Versichertenkollektiv einer schrumpfenden Basis und älteren Altersstruktur, was typischerweise zu Beitragserhöhungen über dem Durchschnitt führt. Allerdings erlaubt der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bestehenden HanseMerkur-Versicherten oft, in modernere Tarife mit besseren Konditionen zu wechseln, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen und häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob sich für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif ein Wechsel lohnt und wie Sie von besseren Leistungen oder niedrigeren Prämien profitieren können.
Basismerkmale
AS0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS0: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS0: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS0: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS0: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




