HanseMerkur AS0, PKE, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS0, PKE, P3, Z80 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AS0, PKE, P3, Z80 AW der HanseMerkur kombiniert umfassende Leistungen mit moderatem Selbstbehalt: 120 Euro jährlich in der ambulanten Versorgung. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär steht Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer zur Verfügung. Besonderheit ist die unbegrenzte Zahnersatzerstattung ohne jährliche Summenbegrenzung.
Als geschlossener Tarif ist dieser Bestandstarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, aber bestehende Versicherte der HanseMerkur können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb eine Optimierungsprüfung sinnvoll ist. Ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif mit gleichwertigen Leistungen möglich ist, kann in vielen Fällen positiv ausfallen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob sich Ihr HanseMerkur PKV-Tarif optimieren lässt.
Basismerkmale
AS0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS0: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS0: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS0: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS0: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




