HanseMerkur AS1, P2E, P3, ZA50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS1, P2E, P3, ZA50 AW im Detail
Der HanseMerkur AS1, P2E, P3, ZA50 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist, aber Versicherten des gleichen Versicherers einen Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht. Der Tarif bietet ambulante und stationäre Leistungen auf Basis der GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), einen Selbstbehalt von 500€ pro Jahr, Privatarztbehandlung mit Zweibettzimmer und eine umfassende Zahnversorgung mit Ersatz bis 5.200€ jährlich.
Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was zu unterdurchschnittlichen Altersausgleichseffekten und erhöhtem Beitragsanstieg führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen Beitragsentlastung bringen und häufig gleichwertige Leistungen bewahren, oft ohne oder mit reduzierten Gesundheitsprüfungen, wenn die Altersrückstellungen übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel zu einem günstigeren HanseMerkur PKV-Tarif für Sie machbar ist.
Basismerkmale
AS1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS1: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




