HanseMerkur AS1, P2E, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum HanseMerkur AS1, P2E, P3, ZV AW
Der HanseMerkur AS1, P2E, P3, ZV AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit umfassenden Leistungen für Bestandsversicherte. Die ambulante Versorgung wird bis zu 3,5-fach GOÄ erstattet, stationär erfolgt die Privatarztbehandlung ebenfalls bis Höchstsatz-Niveau. Der Zahnersatz wird bis 60% durch den ZV-Baustein gedeckt, wobei die Erstattung durch regelmäßige Vorsorgetermine auf bis zu 60% erhöht werden kann. Ein Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr und Zweibettzimmer prägen diesen etablierten Tarif.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte eine attraktive Option sein, wenn Beitragserhöhungen drücken. Geschlossene Tarife wie dieser Altwelt-Tarif sind typischerweise mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft konfrontiert, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Prämienanstiegen führt. In vielen Fällen können Altersrückstellungen bei einem Wechsel übernommen werden, und häufig sind bessere oder gleichwertige Leistungen mit geringeren Beiträgen verfügbar. Eine Gesundheitsprüfung kann erforderlich sein, deren Umfang jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich ausfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen im HanseMerkur PKV-Tarif auf und hilft, die passende Lösung zu finden.
Basismerkmale
AS1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS1: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




