HanseMerkur AS1, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS1, P3, Z100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AS1, P3, Z100 AW der HanseMerkur kombiniert großzügige ambulante und zahnärztliche Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr. Die Erstattung folgt der GOÄ-Höchstsatz-Regelung: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, 2,5-faches für technische und 1,3-faches für Laborleistungen. Die Zahnversorgung (Z100) erstattet 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, Kieferorthopädie ist mit 80% abgedeckt. Psychotherapie durch approbierte niedergelassene Ärzte ist unbegrenzt enthalten, Sehhilfen werden mit 110 EUR alle zwei Jahre bezuschusst.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Versicherten desselben Hauses, zu anderen Tarifen zu wechseln und damit häufig Prämien zu senken oder Leistungen zu optimieren. Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt profitiert AS1 P3 Z100 AW nicht mehr von Neuzugangsimpulsen, wodurch die Risikogemeinschaft schrumpft und Beitragssteigerungen tendenziell stärker ausfallen. Für Bestandsversicherte bleibt dieser Tarif aber ein wichtiger Vergleichspunkt im Portfolio, besonders wenn eine kostengünstigere Alternative mit gleichwertigen Leistungen gesucht wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, welche HanseMerkur PKV-Tarif Wechseloptionen für Ihre Situation infrage kommen.
Basismerkmale
AS1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS1: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




