HanseMerkur AS1, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS1, P3, Z80 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AS1, P3, Z80 AW der HanseMerkur kombiniert eine ambulante Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen) mit stationären Regel- und Belegarztleistungen und einer umfangreichen Zahnversorgung: 80 Prozent für Zahnbehandlung und Prophylaxe, 60 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung. Ein Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr reduziert die Prämie, während Psychotherapie unbegrenzt, Sehhilfen mit 110 Euro alle zwei Jahre und Hilfsmittel wie Hörhilfen enthalten sind.
Als geschlossener Tarif aus der alten Welt ist dieser Tarif nicht mehr für Neukunden zugänglich, unterliegt aber den bewährten Versorgungsstandards dieser Generation. Bestandsversicherte desselben Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur in diesem Tarif in alternative Modelle wechseln, was in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen führt, ohne dass die etablierten Leistungsgarantien aufgegeben werden müssen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft geschlossener Tarife kann jedoch zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für den HanseMerkur PKV-Tarif, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen möglich ist.
Basismerkmale
AS1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS1: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




