HanseMerkur AS1, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS1, P3, ZV AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AS1, P3, ZV AW der HanseMerkur gehört zur alten Welt und kombiniert eine bewährte Grundabsicherung mit gezielten Leistungsschwerpunkten. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif an ambulanten ärztlichen Leistungen Erstattungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen), unbegrenzte Psychotherapie-Sitzungen durch niedergelassene Ärzte und Sehhilfen mit 110 EUR alle zwei Jahre. Die Zahnversicherung ZV sieht eine progressive Erstattungsquote vor, die bei Einhaltung jährlicher Vorsorgeuntersuchungen bis auf 60% ansteigt.
Als geschlossener Tarif steht der AS1, P3, ZV AW nicht mehr für Neukunden offen, doch bestehende Versicherte der HanseMerkur können ihn im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG im Bestand optimieren. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was einen Wechsel in einen neueren, offenen Tarif häufig wirtschaftlich sinnvoll macht. Solche Tarife profitieren von einer ausgeglicheneren Altersstruktur und moderaterer Beitragsentwicklung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif auf, ob ein Wechsel zu besseren Bedingungen möglich ist und welche Leistungsverbesserungen zu erwarten sind.
Basismerkmale
AS1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS1: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




