HanseMerkur AS1, PKE, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS1, PKE, P3, ZV AW im Überblick
Der HanseMerkur AS1, PKE, P3, ZV AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der etablierte Versichertenkollektive mit hochwertigen Leistungen versorgt. Mit Selbstbehalt von 500 Euro, GOÄ-Höchstsätzen bis zur 3,5-fachen Satzfeststellung für ärztliche Leistungen, Einbettzimmer im stationären Bereich, Chefarztbehandlung und 60% Zahnersatz-Erstattung positioniert sich dieser Tarif als solide Altwelt-Lösung für Versicherte, die Wert auf umfassende medizinische Versorgung legen.
Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers bietet sich der interne Tarifwechsel nach §204 VVG an. Da dieser Tarif geschlossen ist und sich die Risikogemeinschaft damit demografisch vergreist, sehen viele Versicherte durch einen optimierten Wechsel zu modernen Tarifstrukturen Potenzial für stabilere Beitragsentwicklung, häufig ohne Leistungsverschlechterung. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen; eine Gesundheitsprüfung kann entfallen oder reduziert ausfallen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart Wechselchancen im HanseMerkur PKV-Tarif und zeigt auf, welcher Tarifmix für Ihre Situation geeignet ist.
Basismerkmale
AS1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS1: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




