HanseMerkur AS1, PS3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS1, PS3, ZV AW im Detail
Der HanseMerkur AS1, PS3, ZV AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Der Tarif kombiniert ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen) mit stationären Regelleistungen und Belegarztbehandlung. Ein Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr fällt in die mittlere Kategorie. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit einer Grunderstattung von 100% bis 1.000 DM pro Jahr und danach 40% ab; bei Einhaltung von Vorsorgeuntersuchungen erhöht sich der Satz stufenweise bis 60%.
Als geschlossener Tarif nimmt der HanseMerkur AS1, PS3, ZV AW keine neuen, externen Kunden auf, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft dieses älteren Tarifmodells schrumpft, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Tarifwechsel kann in vielen Fällen Beitragseinsparungen bringen und häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche aktuellen Tarife bei der HanseMerkur PKV für Sie wirtschaftlicher sein könnten und welche Wechseloptionen offenstehen.
Basismerkmale
AS1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS1: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




