HanseMerkur AS2, P2E, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS2, P2E, P3, ZV AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AS2, P2E, P3, ZV AW der HanseMerkur Krankenversicherung gehört zur älteren Tarifgeneration und steht nicht mehr für Neukunden zur Verfügung. Versicherte in diesem Tarif profitieren von einer Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor) sowie einer Zahnersatzquote von 60 Prozent mit Heil- und Kostenplan-Bindung. Der Selbstbehalt liegt bei 766 EUR pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung im Krankenhaus ist enthalten.
Versicherte dieses geschlossenen Tarifs sollten regelmäßig einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG überprüfen. Da die Risikogemeinschaft nicht mehr wächst und altert, sind Beitragserhöhungen in geschlossenen Altwelt-Tarifen überdurchschnittlich. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu offenen oder jüngeren Tarifen der HanseMerkur erhebliche Einsparungen realisieren, häufig ohne Leistungsverzicht und unter Mitnahme der bisherigen Altersrückstellungen. Die Prüfung möglicher Alternativen kann sich schnell amortisieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für den HanseMerkur PKV-Tarif auf und nennt das Einsparpotenzial.
Basismerkmale
AS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS2: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS2: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




