HanseMerkur AS2, P3, ZA50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur AS2, P3, ZA50 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif der HanseMerkur verbindet eine umfassende Dentalversorgung mit stabiler ambulanter Absicherung: Zahnersatz bis 5.200 EUR jährlich (ab 5. Versicherungsjahr), Zahnbehandlung einschließlich Prophylaxe und Wurzelbehandlung, Kieferorthopädie, Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz ambulant. Mit 766 EUR Selbstbehalt pro Jahr und Mehrbettzimmer stationär positioniert sich dieser Tarif für Versicherte mit Schwerpunkt Zahnversorgung.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt profitiert das interne Tarifwechsel-Potenzial nach §204 VVG häufig von reduzierten Altersrückstellungen und tendenziell gleichwertigen oder besseren Leistungen bei anderen Anbietern desselben Versicherers. Geschlossene Tarife unterliegen allerdings einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, was strukturell zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Ein Wechsel kann sich daher oft lohnen, um langfristig moderatere Prämienentwicklungen zu erreichen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen zum HanseMerkur PKV-Tarif wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll sind.
Basismerkmale
AS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS2: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS2: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




