HanseMerkur AS2, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS2, P3, ZV AW im Überblick
Der HanseMerkur AS2, P3, ZV AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt, der seine Altersrückstellungen und Tarifstrukturen nach den Richtlinien vor der Kalkulationsverordnung von 2000 bewahrt. Mit GOÄ-Höchstsätzen für ambulante Leistungen (bis 3,5-fach für ärztliche, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen), unbegrenzter Psychotherapie durch niedergelassene approbierte Ärzte, Mehrbettzimmerleistung und einer Zahnersatzquote von 100% bis 1.000 DM pro Jahr positioniert sich dieser Tarif als Kompromiss zwischen Leistungsumfang und moderatem Selbstbehalt von 766 Euro.
Als geschlossener Tarif ist er für Neukunden nicht mehr zugänglich, doch bestehende Versicherte der HanseMerkur können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv älterer Tarife führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb ein Wechsel zu einem optimierten Tarif häufig lohnt. In vielen Fällen lassen sich Beiträge senken und gleichwertige oder bessere Leistungen sichern, während bestehende Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Alternativen zum HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre Situation infrage kommen und wie Sie optimal sparen.
Basismerkmale
AS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS2: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS2: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




