HanseMerkur AS2, PKE, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur AS2, PKE, P3, Z80 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif AS2, PKE, P3, Z80 AW der HanseMerkur kombiniert Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) mit Privatarztbehandlung im Einbettzimmer. Mit einer jährlichen Summenbegrenzung von 766 EUR Selbstbehalt und großzügigen Zahnleistungen (80% Zahnbehandlung, 60% Zahnersatz ohne Jahresobergrenze) richtet sich dieser Tarif an Bestandsversicherte, die eine umfassende Versorgung mit kalkulierbarem Eigenanteil suchen. Das Tarif-Paket umfasst zudem unbegrenzte Psychotherapie beim Facharzt und Sehhilfen-Zuschüsse alle zwei Jahre.
Als Alte-Welt-Tarif im Status geschlossen ist der Vertrag nicht mehr für externe Neukunden verfügbar; Bestandsversicherte der HanseMerkur können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Geschlossene Tarife erleben tendenziell stärkere Beitragsentwicklung, da die Versichertengruppe schrumpft und überaltert. Ein gut strukturierter Wechsel in einen optimierteren Tarif derselben Versicherung kann in vielen Fällen erhebliche Einsparungen und ein besseres Prämien-Risiko-Verhältnis bieten.
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Basismerkmale
AS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS2: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS2: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




