HanseMerkur AS2, PS3, ZA50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur AS2, PS3, ZA50 AW im Überblick
Der HanseMerkur AS2, PS3, ZA50 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit umfassenden Leistungen auf hohem Niveau. Der Tarif kombiniert die Ambulanzkomponente AS2 (Höchstsätze der GOÄ bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), die stationäre Komponente PS3 (Regel- und Belegarztleistungen) sowie die großzügige Zahnkomponente ZA50 (Zahnersatz bis 5.200 EUR im 6. Versicherungsjahr). Mit einem Selbstbehalt von 766 EUR pro Versicherungsjahr und Versicherungsfall rundet sich das Leistungsbild ab.
Als geschlossener Tarif ist er für externe Neukunden nicht mehr zugänglich. Bestehende Versicherte der HanseMerkur können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, sofern ein jüngerer, offener Tarif ausgelöst werden soll oder optimierte Leistungen gesucht werden. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob sich ein Wechsel zu einem günstigeren HanseMerkur PKV-Tarif lohnt.
Basismerkmale
AS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AS2: 110,-EUR/2 Jahre für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen bei medizinischer Notwendigkeit voll.
AS2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS2: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialyse und orthopädische Hilfsmittel.
AS2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
AS2: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AS2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




